6 Monate Garantie für Endkunden

Als Endkunde erhalten Sie von uns das Qualitätsversprechen, dass sämtliche von uns gelieferten Ersatzteile und Zubehörteile zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Mängeln sind. Egal, ob es sich um Originalersatzteile verschiedener Hausgeräte-Marken und Hersteller handelt oder um alternative Teile – wir garantieren Ihnen, dass Sie das erhalten, was Sie erwarten dürfen.

Unser Versprechen

Sollte ein von uns geliefertes Ersatzteil oder Zubehörteil zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft oder defekt sein, erhalten Sie kostenfrei Ersatz.

Falls ein Ersatz nicht möglich ist, beispielsweise weil das betroffene Teil nicht mehr verfügbar ist, erstatten wir Ihnen sämtliche von Ihnen geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (ausgenommen zusätzliche Kosten, die durch die Wahl einer anderen als der von uns angebotenen, günstigsten Standardlieferung entstehen). Die Rückzahlung erfolgt mit dem gleichen Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen hierfür Entgelte berechnet.

Ausgenommen von dieser Garantie sind der Bruch von Glasteilen, Kunststoffteilen und der Verschleiß.

Die Garantie deckt nicht den Verschleiß und den Bruch von Glas- oder Kunststoffteilen ab. Unser Qualitätsversprechen bezieht sich darauf, dass die Teile einwandfrei bei Ihnen ankommen. Sollten Glas- oder Kunststoffteile bei Ihnen beschädigt eintreffen, reklamieren Sie dies bitte sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Wenn Sie diese Teile ohne Beanstandung übernehmen, gelten sie als zum Zeitpunkt der Lieferung einwandfrei, und sie fallen nicht mehr unter unsere Garantie.

Fachgerechte Verwendung und Einbau

Für alle Ersatzteile und Zubehörteile, welche durch einen Eingriff in das Gerät getauscht werden müssen und somit in die gesetzlich verankerte Regelung der OVE EN 50678 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ fallen, gelten auch die in dieser Norm festgelegten Regelungen.

Diese Garantie ist nicht anwendbar, wenn der beanstandete Mangel auf einen nicht notwendigen Umgang mit den Waren zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise zurückzuführen ist.

Wie nehme ich die Garantieleistung in Anspruch?

Um im Falle eines defekten oder mangelhaften Ersatzteils oder Zubehörteils diese Garantie in Anspruch zu nehmen, informieren Sie uns bitte (Elektro Fasching Inh. Mario Fasching, Hüttenbrennergasse 30, 8010 Graz, E-Mail: ersatzteile@elektro-fasching.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diese Garantie in Anspruch zu nehmen. Nennen Sie uns den konkreten Mangel, und falls der Einbau und die Verwendung des betreffenden Ersatzteils oder Zubehörteils in die Regelungen der OVE EN 50678 fallen, legen Sie den Arbeitsbericht und das von der Fachkraft unterschriebene Prüfprotokoll gemäß OVE EN 50678 bei.

Wir prüfen Ihren Garantieanspruch anhand der vorgelegten Unterlagen und melden uns innerhalb von maximal 14 Tagen nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen zum Garantieanspruch. Wir teilen Ihnen mit, ob ein Ersatzartikel verfügbar ist oder ob Sie Ihre geleisteten Zahlungen zurückerhalten. Die besprochene und vereinbarte Abwicklung setzen wir dann umgehend um.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.elektro-fasching.at/agb

 

Stand Garantiebedingungen: 29.01.2024